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Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerliche Absetzbarkeit von Pilotenausbildungen?

Grundvoraussetzung für die steurliche Absetzbarkeit ist eine steuerplfichtige berufliche Tätigkeit in den Jahren der Ausbildung.

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können die Ausbildungskosten als Umschulungskosten geltend gemacht werden und ermöglichen somit eine Rückholung der bezahlten Lohn- bzw. Einkommenssteuer um den jeweiligen Grenzsteuersatz.

Wir wissen wie und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Sprechen Sie uns doch einfach im Rahmen eines Beratungsgesprächs zur Pilotenausbildung an.