Steuerliche Absetzbarkeit von Pilotenausbildungen?

Grundvoraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist eine steuerpflichtige berufliche Tätigkeit in den Jahren der Ausbildung. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können die Ausbildungskosten als Umschulungskosten geltend gemacht werden und ermöglichen somit eine Rückholung der bezahlten Lohn- bzw. Einkommenssteuer um den jeweiligen Grenzsteuersatz.

Wir wissen wie und stehen dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Sprich uns doch einfach im Rahmen eines Beratungsgesprächs zur Pilotenausbildung an.

Fordere kostenlos und unverbindlich Informationen zu deiner gewünschten Ausbildung, einschließlich Kosten und Ablauf an.

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