Bildungskarenz.

Der Umstieg in den Traumberuf Linienpilot und damit in das Cockpit eines Flugzeuges wird in Österreich vereinfacht ermöglicht.

In Österreich besteht für dich die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Bildungskarenz, wenn du mindestens sieben Arbeitsmonate bei deinem bisherigen Dienstgeber tätig warst. Die Bildungskarenz wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart, wobei die Bildungskarenz auch in Teilen angetreten werden kann.

Wie passend, dass du bei EAA die Linienpilotenausbildung in maximal 13 Monaten absolvieren kannst.

Für die Dauer der Bildungskarenz hast du Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, wenn du die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllst und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden nachweist. Im Rahmen einer Ausbildung zum Linienpiloten (integrierte Linienpilotenausbildung) ist diese Grenze in jedem Fall erfüllt. Du benötigst also lediglich eine Vereinbarung mit deinem bisherigen Dienstgeber und einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsmarktservice deines Hauptwohnsitzes.

Benötigst du Unterstützung? Sprich uns doch einfach an. Wir helfen dir gerne weiter.

Weitere Informationen

Bildungskarenz – help.gv.at Formular Bildungskarenz – Bescheinigung zum Nachweis Bildungskarenz BMASK logo_AMS logo_BMSK  

Fordere kostenlos und unverbindlich Informationen zu deiner gewünschten Ausbildung, einschließlich Kosten und Ablauf an.

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